Die Bildung einer Rettungsgasse wurde in Deutschland offiziell 1982 eingeführt und ist in
§ 11 Abs. 2 StVO gesetzlich geregelt.
 
Eine funktionierende Rettungsgasse kann jedoch nur entstehen, wenn alle Kraftfahrer an einem  Strang ziehen, die Vorschriften einhalten und ein Bewusstsein für die Situation entwickeln.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Rettungsgasse

 

Nach einem Unfall zählt jede Minute! Jede Minute, die die Überlebenschance von Unfallopfern erhöht. Und jeder von uns kann Opfer eines Unfalls werden. Bitte tragen Sie mit dazu bei, schnelle Hilfe zu ermöglichen.

 

 

Blaulicht & Sirene – Was tun?
 
Wenn Sie Fahrzeuge mit Sondersignalen hören oder sehen:

  • verringern Sie die Geschwindigkeit.
  • versuchen Sie herauszufinden, aus welcher Richtung die Einsatzfahrzeuge kommen.
  • setzen Sie den Blinker, um den Verkehrsteilnehmern und Rettungsfahrzeugen mitzuteilen, zu welcher Seite Sie ausweichen möchten.
  • halten Sie im Zweifelsfall an, aber richten Sie Ihr Fahrzeug möglichst parallel zur Fahrtrichtung aus, damit nicht das Heck Ihres Fahrzeugs in die Rettungsgasse hineinragt.
  • halten Sie ausreichend Abstand zu Ihrem Vordermann.
  • lassen Sie, wenn möglich, die Standspur frei.
  • achten Sie vor der Weiterfahrt darauf, ob noch weitere Einsatzfahrzeuge folgen.

 

 

 

 

Quelle: ADAC