Verhalten bei akuter Waldbrandgefahr

 

 

Beachten Sie das absolute Verbot für offenes Feuer in Wäldern und die behördlich erlassenen Verbote zum Betreten von Wäldern!

 

Halten Sie die Zufahrten zu Wäldern, Moor und Heide frei, beachten Sie unbedingt die erlassenen Park- und Halteverbote!

 

Melden Sie Brände oder Rauchentwicklungen sofort unter Notruf 112; hindern Sie Entstehungsbrände durch eigene Löschversuchean der weiteren Ausbreitung, wenn Sie sich dabei nicht selbst in Gefahr bringen!

 

Autos mit Katalysator nicht auf ausgetrockneten Grasstreifen abstellen! (Der Katalysator, der sich bodennah am Auspuff befindet, erhitzt sich beim Betrieb stark und kann leicht zum Ausgangspunkt für ein Bodenfeuer werden!)

 

 

 

 

Waldbrandgefahrenstufe

Haben Sie Ihre Zugangsdaten vergessen?

Passwort
Vorname